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Abstracts




Beteiligen Sie sich am 51. Deutschen Koloproktologen-Kongress und gestalten das Programm mit der Einreichung eines Abstracts (Poster oder Freier Vortrag) aktiv mit. Das Kongress-Präsidium freut sich über Ihre Beiträge zu folgenden Themen:

- Stuhlinkontinenz
- CED
- Kolorektales Karzinom
- Anale Dysplasien
- Sonstiges

Die Veröffentlichung Ihres Abstracts erfolgt in der Zeitschrift „Coloproctology“.

Abstracts können ab sofort ausschließlich über die Abstracteinreichung online eingereicht werden.

Der Einsendeschluss ist am 31. Oktober 2024, 24.00 (MEZ)!

Bitte beachten Sie bei der Einreichung nachstehende Detailinformationen.

Hinweise zur Abstracteinreichung Deutscher Koloproktologen-Kongress:

A) Hinweise zu Inhalt und Gestaltung des Abstracts
Da die Abstracts in der Zeitschrift Coloproctology veröffentlicht werden sollen, muss Ihr Abstract so abgefasst sein, dass die gewünschten Informationen vollständig enthalten sind. Die Abstracts müssen in anonymer Form gehalten sein, die keinen Rückschluss auf die Autorinnen und Autoren und/oder die Klinik zulässt. Alle eingereichten Abstracts werden von mehreren Gutachtern beurteilt. Dies geschieht auf elektronischem Weg. Die Anonymität und Objektivität ist gewährleistet.
Sollten Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen, können Sie dieser gerne bei Frau Veith unter veith@mcn-nuernberg.de widersprechen.

Folgende Gliederung ist vorgesehen:
a) Ziel
b) Methode
c) Ergebnisse
d) Zusammenfassung

Abkürzungen sind bei der ersten Nutzung zu erläutern.

B) Allgemeine Hinweise
1.) Es wird vorausgesetzt, dass Verfasserin bzw. Verfasser und vortragende Referentin bzw. Referent ein und dieselbe Person sind. Als Form der Präsentation sind Vorträge sowie Poster vorgesehen. Es ist daher bei der Anmeldung die Präsentationsform anzugeben.

2.) Zu folgenden Kategorien können Abstracts eingereicht werden:
- Stuhlinkontinenz
- CED
- Kolorektales Karzinom
- Anale Dysplasien
- Sonstiges

3.) Die Benachrichtigung der Autorinnen und Autoren über Annahme oder Ablehnung Ihrer Anmeldung erfolgt bis Mitte Dezember 2024.
Vorträge: Die Zeiten der Vorträge werden den Autorinnen und Autoren direkt mitgeteilt.
Im Abstract muss bei klinischen Studien auf die Zustimmung der Ethik-Kommission und bei tierexperimentellen Untersuchungen auf das Einverständnis der Tierschutzkommission hingewiesen werden.
Das Kongress-Präsidium weist darauf hin, dass Abstracts, die inhaltlich oder formell diesen Anforderungen nicht entsprechen, abgelehnt werden müssen.

C) Sonstige Hinweise
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt die/der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art der Veranstalterin. Ungeachtet dessen verbleibt ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.
Wir bitten um Verständnis, dass das Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrektur vorgenommen werden kann. Gegebenenfalls behält sich die Veranstalterin vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache abzuändern.
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autorinnen und Autoren. Somit gewährleisten die Autorinnen und Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Darüber hinaus liegt der Abstracteinreicherin bzw. dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, Emailadresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.

Offenlegung finanzieller Interessen der Autorinnen und Autoren
Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Koloproktologie (DGK) bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmenden des 51. Deutschen Koloproktologen-Kongresses (DGK2025).

Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.
Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:

BeraterIn (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung der Autorin/des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)
EigentümerIn (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)
InvestorIn (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, AnteilseignerIn etc.)
MitarbeiterIn (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (MitarbeiterIn des Produktherstellers)
Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, Vortragshonorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)
Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form

Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligen Parameter namentlich zu benennen.
Jeweils zu Beginn des Vortrages wird kurz der Titel des Vortrages und Name der/des Vortragenden sowie deren/dessen Zuordnung - wie vorstehend - auf die Leinwand projiziert.